FRAGEN & ANTWORTEN
PLANUNGSZEIT
Wie schnell kann eine Betreuungskraft vor Ort sein?
Generell vergehen vom Erstkontakt bis zur Anreise 5 bis 10 Tage. Zu besonderen Jahreszeiten wie Urlaubszeit im Sommer oder über Weihnachten kann sich die Dauer etwas verzögern.
HEIMATLAND DER BETREUUNGSKRAFT
Aus welchen Ländern reisen die Betreuungskräfte an?
In der Regel kommen die Betreuungskräfte aus Polen. Nach Wunsch des Kunden können auch andere osteuropäische Länder mit einbezogen werden.
SPRACHKENNTNISSE DER BETREUUNGSKRAFT
Wie gut sind die Sprachkenntnisse?
Je nach Wunsch können Sie zwischen Grundkenntnissen, mittleren Kenntnissen und sehr guten Kenntnissen wählen. Ihre Wahl wird zu Beginn im Bedarfserfassungsbogen besprochen und vereinbart.
ZEITSPANNE DER BETREUUNG
Wie lange bleibt die Betreuungskraft in der häuslichen Gemeinschaft?
Das hängt von der Wahl Ihres Betreuungsmodells aber auch von der persönlichen und familiären Situation der Betreuungskraft ab. Grundsätzlich zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Danach wird die Betreuungskraft durch eine Kollegin abgelöst.
FLUKTUATION
Kommen dieselben Betreuungskräfte wieder?
Langfristig findet die Betreuung durch 2 bis 3 Personen statt, die sich abwechseln. Bereits zu Beginn erhalten Sie Vorschläge für die Folgekräfte. Hier verfahren wir wie bei der Erstvermittlung. Unser Ziel ist es, feste Teams und eine familiäre Gemeinschaft zu bilden, um eine möglichst hohe Kontinuität sicherzustellen.
UNTERKUNFT
Wie ist die Betreuungskraft untergebracht?
Um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gewährleisten zu können, wohnt die Betreuungskraft während dieser Zeit in der häuslichen Gemeinschaft zusammen mit der bedürftigen Person. Die Rahmenbedingungen müssen vor Ort erfüllt sein. Ein eigenes möbliertes und abschließbares Zimmer mit Fenster sowie ein Zugang zum Badezimmer und zur Küche zählen zu den Hauptvoraussetzungen. Die Bereitstellung eines Zimmertelefons sowie eine WLAN-Internet-Verbindung sind für die Kommunikation mit der Familie in der Heimat sehr wichtig. Die Verpflegung der Betreuerin mit Getränken und Lebensmittel muss jedoch durch den Pflegebedürftigen oder seinen Familienangehörigen gewährleistet werden.
AUFGABEN
Welche Aufgaben dürfen die Betreuungskräfte übernehmen?
Die Betreuungskräfte haben ihre Schwerpunkte in der "Unterstützung und Hilfestellung", "Haushaltsführung", "Grund- und Körperpflege", "Aktivierende Pflege" und "Begleitung im sozialen Bereich". Eine detaillierte Aufstellung finden Sie unter LEISTUNGEN. Dabei handelt es sich um Betreuungsarbeit ohne medizinische Leistungen. Medizinische Leistungen und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung SGB V darf nur eine examinierte Pflegekraft ausführen.
QUALIFIKATIONEN
Welche Qualifikation haben die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte verfügen in der Regel nicht über eine fachliche Pflegeausbildung. Meistens sind sie Quereinsteiger mit langjähriger Erfahrung in dieser Tätigkeit. Zusätzlich werden sie von den Agenturen im Heimatland regelmäßig geschult.
KRANKHEITSFALL
Wie ist die Regelung bei Erkrankung der Betreuungskraft?
Das Entsendeunternehmen ist für die Betreuungskraft im Krankheitsfall verantwortlich, sowie für die weitere Personalvertretung und auch für die Organisation der ärztlichen Versorgung. Die Arbeitgeberpflichten entfallen durch den Dienstleistungsvertrag.
KRANKENVERSICHERUNG
Sind die Betreuungskräfte versichert?
All Pflegekräfte sind bei unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt. Dies bestätigt Ihnen die sogenannte A1-Bescheinigung, die Sie jederzeit einsehen können. Sie haben eine Krankenversicherung, die auch in Deutschland gültig ist. Im Notfall kann unverzüglich eine medizinische Versorgung eingeholt werden. Die Krankenversicherung ist im Krankenhaus, bei Notarzt sowie beim Allgemeinmediziner anerkannt.
MINDESTLOHNGESETZ
Entlohnung nach dem Mindestlohngesetz?
Die Betreuungskräfte unterliegen durch ihre Tätigkeit in Deutschland auch dem Mindestlohngesetz. Das Gesetz macht die Preisgestaltung für die Entsendung transparent. Die ausländischen Agenturen sind verpflichtet, sich an die Zahlung des Mindestlohns während des Einsatzes in Deutschland zu halten.
PREISGESTALTUNG
Mit welcher Preisgestaltung ist zu rechnen?
Die Kosten einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft richten sich nach dem individuellen Bedarf des Hilfsbedürftigen und hängen von verschiedenen Kriterien ab: Betreuungsaufwand, Sprachkenntnisse, Qualifikation, Gehaltskosten, Nebenkosten und Gebühren. Mehr erfahren Sie hier. Der für Sie ermittelte Tagessatz wird als Komplettpreis in Ihrem persönlichen Angebot deklariert. Die Entlohnung der Betreuungskraft, Sozialabgaben, Steuern, Krankenversicherung und die Reisekosten sind im Tagessatz inbegriffen.
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